Vereinssatzung in der Fassung vom 07.Juni 2008:
Aufnahmeantrag / Mitgliedsbeiträge
Die Aufnahme in die Schützengesellschaft erfolgt erst nach Zustimmung der Vorstandschaft und Unterzeichnung der Einwilligungserklärung über den Datenschutz.
Aufnahmeantrag laut Mitgliederversammlung vom 14.05.2022 beschlossen ab sofort gültig.